Dienstleistungsvertrag (B2B)

    Vertragsbedingungen zwischen European Investors Network und Ihrem Unternehmen

    Dienstleistungsvertrag (B2B)

    (Abschluss durch digitale Bestätigung)

    zwischen

    European Investors Network (Non-Profit Organization)

    Kr. Valdemāra iela 123, Riga, LV-1010, Lettland

    Reg. Nr. 40203545894 | VAT: LV40203545894

    vertreten durch Alisa Maliseva, CEO

    – im Folgenden “Anbieter” genannt –

    und

    [Unternehmensname des Kunden]

    [Adresse, Land, Registernummer, VAT-Nr.]

    vertreten durch [Name, Position]

    – im Folgenden “Kunde” genannt –

    gemeinsam auch “Parteien” genannt.

    § 1 Vertragsgegenstand

    (1) Der Anbieter erbringt für den Kunden eine Chancen-Risiko-Analyse zum Markteintritt und zu Finanzierungsmöglichkeiten im Energiesektor in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).

    (2) Die Analyse umfasst insbesondere:

    • Bewertung des Marktpotenzials und der relevanten Rahmenbedingungen,
    • Regulatorische Einschätzung,
    • Handlungsempfehlung (“Go / Wait / No-Go”),
    • Auf Wunsch: Benennung potenzieller Partner oder Investoren.

    (3) Der Anbieter schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine fachgerechte und sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen.

    § 2 Leistungsumfang und Ablauf

    (1) Nach Auftragserteilung erhält der Kunde innerhalb von zwei Werktagen eine Bestätigung sowie einen Terminvorschlag für ein Kick-off-Gespräch.

    (2) Die Analyse wird innerhalb von zwei Wochen nach dem Kick-off durchgeführt und dem Kunden in schriftlicher Form (PDF-Bericht) übermittelt.

    (3) Ergänzende Beratung oder Folgeprojekte können gesondert vereinbart werden.

    § 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

    (1) Für die Leistungen gemäß § 1 erhält der Anbieter eine Vergütung in Höhe von 2.600 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bzw. 0 % VAT bei Reverse-Charge innerhalb der EU).

    (2) Die Rechnung ist sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

    (3) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Leistung erst nach Zahlungseingang zu beginnen.

    § 4 Pflichten des Kunden

    (1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Analyse erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung.

    (2) Der Kunde sichert zu, dass sämtliche übermittelten Informationen korrekt und vollständig sind.

    (3) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Informationen entstehen, verlängern die Leistungsfrist entsprechend.

    § 5 Vertraulichkeit

    (1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden.

    (2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

    § 6 Haftung

    (1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

    (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

    (3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

    § 7 Nutzungsrechte

    Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Analysen und Empfehlungen für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden.

    Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

    § 8 Laufzeit und Kündigung

    (1) Der Vertrag tritt mit dem aktiven Anklicken des Buchungsbuttons (“Zahlungspflichtig buchen”) oder einer vergleichbaren digitalen Bestätigung in Kraft.

    (2) Der Vertrag gilt als rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald der Kunde diese digitale Zustimmung abgibt.

    (3) Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Erfüllung der Leistung gemäß § 2.

    (4) Eine ordentliche Kündigung während der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen.

    (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    § 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    (1) Es gilt das Recht der Republik Lettland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Riga, Lettland.

    § 10 Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail).

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

    (3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    Digitale Zustimmung

    Mit dem Klick auf den Button

    “Zahlungspflichtig buchen”

    bestätigt der Kunde,

    • dass er diesen Vertrag gelesen und verstanden hat,
    • dass er rechtsverbindlich im Namen seines Unternehmens handelt,
    • und dass der Vertrag mit dem Klick rechtskräftig zustande kommt.

    European Investors Network (Non-Profit Organization)

    Alisa Maliseva – CEO

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